Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9881 - letzte Aktualisierung: Sonntag 07.04.2024

GEMA

RSB Sondervereinbarungen


Für die Mitglieder des Rheinischen Schützenbundes gelten Sondervereinbarungen mit der GEMA.
Aufgrund einer Zusatzvereinbarung mit der GEMA und dem Deutschen Schützenbund gelten für die Mitgliedsvereine des Rheinischen Schützenbundes folgende Sonderkonditionen: 
Für folgende Musikaufführungen, die anlässlich der traditionellen Schützenfeste stattfinden, erhebt die GEMA keine Aufführungstantiemen: 
•             Weckruf-Musik
•             Marschmusik anlässlich des Abholens des Schützenkönigs
•             Marschmusik anlässlich des Abholens und Einbringens der Fahnen
•             Musik anlässlich des Einmarsches und des Ausmarsches der                Schützenkompanien oder -vereine
•             Musik zum Zapfenstreich. 

Darüber hinaus erhalten die Vereine des Rheinischen Schützenbundes bei allen Musikdarbietungen, die über die soeben aufgeführten hinaus gehen, 20 % Rabatt, sofern die Musikdarbietungen auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung erfolgen. 

Hierzu ist bei der Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA über Ihre Bezirksdirektion die Angabe der Gesamtvertragsnummer erforderlich. Die Gesamtvertragsnummer erhalten Sie auf Anfrage bei der RSB-Geschäftsstelle. 
Weiterhin gilt für die Vereine des Rheinischen Schützenbundes auch die Zusatzvereinbarung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund. So sind beispielsweise Musikdarbietungen bei Vorstandsabenden, Weihnachtsfeiern, Elternabenden und Sport- und Spielfesten durch eine pauschale Zahlung des DOSB an die GEMA abgegolten. 

Alle relevanten Informationen für unsere Vereine zum Thema GEMA finden Sie unter dem nachfolgenden Link des Deutschen Schützenbundes. www.dsb.de/infothek/recht/rechtliche-infos/

Der RSB weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Musikdarbietungen, unabhängig ob Aufführungstantiemen erhoben werden oder nicht, bei der GEMA angemeldet werden müssen.