Diese Seite drucken

Die Statuten im Mittelalter

Im Chaos des Mittelalters, zwischen Kreuzzügen und ständigen Kriegen,


 

Revolutionen und Bauernaufständen, zwischen Cholera, Pest und Hungersnöten versuchten die Schützengilden jener Zeit wenigstens ein Mindestmaß an Ordnung aufrecht zu erhalten.



 

Um dieses zu realisieren und ein gemeinsames Überleben zu ermöglichen wurden Statuten mit sozialem Charakter geschaffen – Statuten die bis Heute vom sozialem Gedankengut her in fast jedem Schützenverein zu finden sind.

Hatte ein Mitbürger den Wunsch in die Gilde aufgenommen zu werden war dies nur möglich wenn er einen christlichen und ehrbaren Lebenswandel führte. Jedes neue Mitglied musste eine Aufnahme-, und Einschreibegebühr in die „Lade“ entrichten. Das war eine kleine Truhe in welcher die Mitglieder der Gilde ihr Vermögen jeglicher Form verwahrten.

Oberste Gebote waren Ordnung, Pünktlichkeit und die Sauberkeit.
Bei den Zusammenkünften hatte jeder pünktlich und in reinen Sachen zu erscheinen. Bei nicht einhalten dieser Gebote wurden die Mitglieder mit Strafe belegt.

Besondere Fürsorge galt den Kindern und Waisen von verstorbenen Mitgliedern.
Sie wurden auf ihrem Lebensweg bis zur Hochzeit von der Gilde begleitet. Danach konnten sie wenn gewünscht selber in die Zunft aufgenommen werden.

Es war Brauch wenn ein Verstorbener wegen Armut nicht unter die Erde gebracht werden konnte für ein ordentliches Begräbnis zu sorgen.
Wenn es dazu kam das ein Fremder der Stadt von den Schützenbrüdern zu Grabe getragen werden musste, dann sollte dafür von den Hinterbliebenen ein Obulus bezahlt werden.

Auch die Aufbewahrung der Fahne, Briefschaften und so weiter wurde genau geregelt.

Wenn die Schützenbrüder sich trafen um auf einen Preis oder die Königswürde zu schießen wurde entweder auf den Vogel oder auf eine Scheibe geschossen.
Der Gilde König konnte alle Vergünstigungen, mit denen der jeweilige Herrscher die Schützenzunft beschenkte in Anspruch nehmen. Dafür spendierte er der Gilde nach dem Schießen zumindest in den guten Jahren des Mittelalters ein Festmahl.


Im Chaos des Mittelalters, zwischen Kreuzzügen und ständigen Kriegen, Revolutionen und Bauernaufständen, zwischen Cholera, Pest und Hungersnöten versuchten die Schützengilden jener Zeit wenigstens ein Mindestmaß an Ordnung aufrecht zu erhalten.

Um dieses zu realisieren und ein gemeinsames Überleben zu ermöglichen wurden Statuten mit sozialem Charakter geschaffen – Statuten die bis Heute vom sozialem Gedankengut her in fast jedem Schützenverein zu finden sind.

Hatte ein Mitbürger den Wunsch in die Gilde aufgenommen zu werden war dies nur möglich wenn er einen christlichen und ehrbaren Lebenswandel führte.
Jedes neue Mitglied musste eine Aufnahme-, und Einschreibegebühr in die „Lade“ entrichten. Das war eine kleine Truhe in welcher die Mitglieder der Gilde ihr Vermögen jeglicher Form verwahrten.

Oberste Gebote waren Ordnung, Pünktlichkeit und die Sauberkeit.
Bei den Zusammenkünften hatte jeder pünktlich und in reinen Sachen zu erscheinen. Bei nicht einhalten dieser Gebote wurden die Mitglieder mit Strafe belegt.

Besondere Fürsorge galt den Kindern und Waisen von verstorbenen Mitgliedern.
Sie wurden auf ihrem Lebensweg bis zur Hochzeit von der Gilde begleitet. Danach konnten sie wenn gewünscht selber in die Zunft aufgenommen werden.

Es war Brauch wenn ein Verstorbener wegen Armut nicht unter die Erde gebracht werden konnte für ein ordentliches Begräbnis zu sorgen.
Wenn es dazu kam das ein Fremder der Stadt von den Schützenbrüdern zu Grabe getragen werden musste, dann sollte dafür von den Hinterbliebenen ein Obulus bezahlt werden.

Auch die Aufbewahrung der Fahne, Briefschaften und so weiter wurde genau geregelt.

Wenn die Schützenbrüder sich trafen um auf einen Preis oder die Königswürde zu schießen wurde entweder auf den Vogel oder auf eine Scheibe geschossen.
Der Gilde König konnte alle Vergünstigungen, mit denen der jeweilige Herrscher die Schützenzunft beschenkte in Anspruch nehmen. Dafür spendierte er der Gilde nach dem Schießen zumindest in den guten Jahren des Mittelalters ein Festmahl.