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Ein guter Tag fürs Ehrenamt

Am 1. März 2013 wurde das lang geplante Gesetzesvorhaben zur Stärkung des Ehrenamts


verabschiedet. Damit profitieren Vereine, ihre Übungsleiter und ehrenamtlichen Helfer schon dieses Jahr von verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen.

Doch das Ehrenamtspaket wirkt sich auch in anderen Bereichen der Vereinsarbeit entlastend aus und baut Hürden für zivilgesellschaftliches Engagement ab.

Mehr als 23 Millionen Menschen in Deutschland setzen sich bürgerschaftlich für andere ein, in über 620.000 Vereinen, Initiativen, Verbänden oder Stiftungen. Dieses Engagement stärker zu fördern war Hauptziel des Gesetzespakets, das nach einem langen parlamentarischen Weg am 1. März als „Ehrenamtsstärkungsgesetz“
im Bundesrat die letzte Hürde genommen hat.

Die neuen Bestimmungen berühren acht geltende Gesetze sowie drei Verordnungen. „Die vielen Einzelbestimmungen mögen auf den ersten Blick wie Stückwerk wirken“, kommentiert der Freiburger Anwalt und Steuerrechtsexperte Prof. Gerhard Geckle die beschlossenen Änderungen. „Doch in seiner Gesamtheit
erfüllt das Paket sein Versprechen, die ehrenamtliche Tätigkeit zu erleichtern und bürokratische Hürden für gemeinnützige Organisationen wieder ein Stück abzubauen.“

Vor allem begrüßt Prof. Geckle die Verbesserungen bei den Steuerfreibeträgen: „Diese Neuerung kommt nicht nur den Ehrenamtlichen zugute, sondern trägt auch zur Entlastung der Lohnkosten in Vereinen bei.“

So hat sich der persönliche Steuerfreibetrag (Übungsleiterpauschale) von 2.100 Euro auf 2.400 Euro erhöht. Betroffen sind Sporttrainer, Ausbilder im künstlerischen oder musischen Bereich und bei sozialen oder kirchlichen Trägern beschäftigte Betreuer/Helfer, die nun 300 Euro mehr pro Jahr im gemeinnützigen
Bereich verdienen dürfen, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zu zahlen.

Gleichzeitig wurde der Ehrenamtsfreibetrag angehoben, der für sehr viele andere Vereinshelfer infrage kommt. Wer im steuerbegünstigten Bereich eines Vereins mitarbeitet, beispielsweise als Sanitäter, Schiedsrichter, Platzwart oder nebenberuflicher Mitarbeiter in der Vereinsgeschäftsstelle, darf eine steuerund
sozialabgabenfreie Vergütung bzw. Entschädigung von bis zu 720 Euro pro Jahr beziehen.

Auch im Sozialhilfesektor gibt es erfreuliche Änderungen. So können Bezieher von Sozialleistungen und staatlichen Förderungen monatlich bis zu 200 Euro durch Mitarbeit bei Vereinen oder Verbänden hinzuverdienen, ohne dass dieses Zusatzeinkommen künftig zu einer Leistungskürzung führt.

Zudem greift nun ab 2013 die Anhebung der sog. Zweckbetriebsgrenze, für sportliche Veranstaltungen liegt sie jetzt bei 45.000 Euro jährlich (bisher: 35.000 Euro).
Wichtig sind zudem die Verbesserungen bei der Bildung von Kapitalreserven. Wenn Vereine Rücklagen für künftige Investitionen bilden wollen, haben sie jetzt einen größeren zeitlichen Spielraum.

Prof. Geckle weist darauf hin, dass die Vereine auf die steuerlichen Verbesserungen schon jetzt reagieren können, indem sie beispielsweise Vereinbarungen anpassen, da die Regelungen im Wesentlichen rückwirkend
zum Jahresanfang 2013 gelten.

Als hochinteressant und die Mitglieder sicher motivierend bewertet Rechtsanwalt Prof. Geckle die Änderungen außerhalb des Steuerrechts, etwa die erfolgte Haftungserleichterung. Nun sind auch Vereinsmitglieder, soweit sie im Auftrag des Vereins tätig werden und leicht fahrlässig einen Schaden verursachen,
nicht mehr regresspflichtig. „Ich kenne viele Fälle, in denen kleine Vereine von Veranstaltungen abgesehen haben, weil die Haftungsfrage als zu kritisch eingeschätzt wurde“, erläutert der Vereinsexperte. „Doch im Verbund mit der analogen Regelung zur Vorstandshaftung vom letzten Jahr ist hier eine echte Hürde abgeschafft worden.




Quelle: DSB Referat Öffentlichkeitsarbeit