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Koalition und Waffenrecht

Folgende Meldung hat uns erreicht....


Zu den Pressemeldungen, wonach in den Koalitionsverhandlungen eine Verschärfung des geltenden Waffenrechts vereinbart worden ist, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:

„Die Meldungen, wonach in den Koalitionsverhandlungen eine Verschärfung des geltenden Waffenrechts vereinbart worden ist, sind falsch. Man hat sich dort lediglich auf eine Formulierung verständigt, wonach das Waffenrecht im Hinblick auf die technische Entwicklung und auf seine Praktikabilität hin angepasst werden soll.

Zudem soll zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit gemeinsam mit den Ländern schrittweise das nationale Waffenregister weiterentwickelt werden. Eine Verschärfung unserer ohnehin bereits strengen Regelungen liegt darin nicht.“

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Stand: 27.11.2013) 18. Legislaturperiode S. 16

Bei Rüstungsexportentscheidungen in sogenannte Drittstaaten sind die im Jahr 2000 beschlossenen strengen „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ für unser Regierungshandeln verbindlich. Über ihre abschließenden Genehmigungsentscheidungen im Bundessicherheitsrat wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag unverzüglich unterrichten. Die Entscheidung darüber, wem gegenüber die Unterrichtung erfolgt, liegt beim Deutschen Bundestag.
Darüber hinaus werden wir die Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit durch Vorlage des jährlichen Rüstungsexportberichtes noch vor der Sommerpause des Folgejahres und eines zusätzlichen Zwischenberichts verbessern. Wir setzen uns für eine Angleichung der Rüstungsexportrichtlinien innerhalb der EU ein. Europäische Harmonisierungen müssen so umgesetzt werden, dass sie die Mindestanforderungen des Gemeinsamen Standpunkts der EU aus dem Jahr 2008 nicht unterschreiten.

S. 147
Wir werden das Waffenrecht im Hinblick auf die technische Entwicklung und auf seine Praktikabilität hin anpassen. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat dabei oberste Priorität. Wir streben eine erneute befristete Amnestie an. Zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit werden wir darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern schrittweise das nationale Waffenregister weiterentwickeln. Die Kriminal- und Rechtspflegestatistiken machen wir aussagekräftiger. Die Sicherheitsforschung wird besser koordiniert.

S. 170
Wir werden uns international für die vollständige Implementierung des VN-Kleinwaffenabkommens einsetzen und die Umsetzung in adäquate nationale Kontrollmechanismen unterstützen. Alle im nichtstaatlichen Bereich in Deutschland gehandelten und geführten sowie für den Export vorgesehenen und vom VN-Kleinwaffenaktionsprogramm erfassten Klein- und Leichtwaffen sollten in Zukunft mit einer möglichst unauslöschlichen Markierung versehen werden, um deren Nachverfolgbarkeit zu ermöglichen. Auch die weltweite Umsetzung des internationalen Waffenhandelsvertrags (ATT) wollen wir energisch vorantreiben.

Hier können Sie sich den gesamten Koalitionsvertrag runterladen: http://www.tagesschau.de/inland/koalitionsvertrag136.pdf

Anmerkung:

Bei dem oben genannten Text handelt es sich um einen von CDU und SPD gemeinsam beschlossenen Teil des vorläufigen Koalitionsvertrages. Ob bei einer erfolgreichen Regierungsbildung daraus auch ein zwingender Handlungsbedarf abgeleitet wird, steht in den Sternen.

Was mit der Formulierung „… im Hinblick auf die technische Entwicklung… angepasst werden soll.“ gemeint ist, erschließt sich uns leider nicht. Dazu darf und sollte sich jeder selbst seine Gedanken machen…!

Quelle:
forum.waffen-online.de