Lichtschießen

Umgang in der Öffentlichkeit

Gerne werden bei Straßenfesten oder Sportveranstaltung, bei denen sich Schützenvereine beteiligen, Lichtgeräte (Lichtgewehre und/oder Lichtpistolen) eingebunden.

Hin und wieder taucht bei der Planung von dieser Veranstaltung dann die Frage auf: „Gibt es da nicht Schwierigkeiten wegen der Anscheinswaffenproblematik? Können wir denn das Lichtgewehr beim Dorffest auf dem Marktplatz überhaupt einsetzen?“ Und stellt man diese Frage dann dem Bekannten aus dem Ordnungsamt, ist man nicht unbedingt schlauer: „Ja, da war was, aber ob das jetzt erlaubt ist oder nicht, weiß ich nicht genau.“

Da will der DSB seinen Vereinen gerne weiterhelfen.

Um es kurz zu machen: Das Lichtgewehr bzw. die Lichtpistole fällt nicht unter die „Anscheinswaffenproblematik“, wenn um den Lauf des Lichtgerätes neonfarbene Klebestreifen angebracht werden. Teilweise möchten die Behördenvertreter vor Ort dennoch gerne einschreiten. Dafür empfiehlt es sich, das Informationsblatt bei der Veranstaltung dabei zu haben und bei Rückfragen dieses vorzulegen.

Den Ausleihern von DSB-Lichtgeräten wird dieses Infoblatt bei der Ausleihe ebenfalls zur Verfügung gestellt. Sollten Sie Interesse haben, sich Lichtgeräte über den DSB-Pool auszuleihen, können Sie sich gerne bei Astrid Harbeck melden.

Informationsblatt zu Lichtgeräten (PDF)