Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9881 - letzte Aktualisierung: Montag 22.04.2024

Notstandsgesetze im Brauchtum

Brauchtum und Traditionen,  langsam Fremdworte im Jahr 2013. 


Obwohl Politiker aller Couleur, dieses nicht Jedem verständliche Tun,  jederzeit befürworten und loben,  ist das Interesse besonders in den Ballungsgebieten drastisch gesunken - was ich ganz besonders auf die Nachwuchsarbeit auswirkt.

Die im Brauchtum tätigen allerdings wissen sehr wohl, was hier fasziniert und warum sie sich engagiert einbringen.  Von allen Seiten stürmen allerdings ständige Neuerungen und Veränderungen  heran und stellen die Verantwortlichen vor Probleme.  Viel Zeit und Geld sind erforderlich und  manchmal hilft nur das rheinische Grundgesetz um das Ganze zu bewältigen.
Do laachs de dech kapott. (Bewahr dir eine gesunde Einstellung zum Humor!)

Spricht  man von Schützen,  kennt   man die Schützenfeste. Immer traditionell verbunden mit einer Kirmes, bereichern sie nicht nur die Stadtkasse, sondern auch das Leben in Städten und Dörfern.  Die aus der Vereinskasse finanzierten Umzüge und Events sind beliebt, gleichzeitig auch ein Dankeschön an die Bürger. Nach Monaten voller Arbeit und Tätigkeit darf auch mal gefeiert werden und Gäste sind willkommen, entsprechend dem Moto der Gastfreundschaft:  „Drenks de eene met?“

Bis es so weit ist, liegt eine Menge Arbeit hinter den Verantwortlichen, denn diese ehrenamtliche Tätigkeit wird zunehmend schwieriger.  Et es wie et es(Sieh den Tatsachen ins Auge!)

Das ganze Jahr über wird kontaktiert, verhandelt, geplant, agiert und das nächste Fest vorbereitet. Die strengen Sicherheitskonzepte müssen immer wieder überprüft, angepasst und den Behörden vorgelegt werden. Fluchtwege, Rettungsstationen und Absperrungen müssen mit der Polizei abgesprochen, Genehmigungen eingeholt und bezahlt werden.  Aber was soll’s: Wat fott es, es fott. (Jammer den Dingen nicht nach!)

Das Lärmschutzkonzept zum Schutz der Anwohner kostet nicht nur 5stellige Summen sondern auch Zeit, um es immer wieder zu überprüfen.  Sicherheitsbestimmungen des Schießstandes werden laufend kontrolliert, strengste Auflagen gilt es zu beachten.  Ordnungsdienst, Einlasskontrollen und Security, bis hin zur Toilettenfrau  muss alles organisiert und kontrolliert und bezahlt werden.  Durch das neue Nichtraucher- Schutzgesetz drohen Strafen bei Nichtbeachtung, gleiches gilt für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes.

Hier stehen  die Ausrichter  des Feste(- also der Vereinsvorstand)  in Zugzwang. Schließlich sind sie dafür verantwortlich. Bei Zuwiderhandlungen sind  sie es, die dann die Geldstrafen bezahlen müssen.

Keine Angst: Et hät noch emmer joot jejange. („Es ist bisher noch immer gut gegangen.“) aber auch: Wat fott es, es fott. (Jammer den Dingen nicht nach!)

Das gleiche gilt für vieles,  was in den Bereich der Vorstandsarbeit fällt. Nicht selten stehen die Verantwortlichen mit einem Bein im Gefängnis, sofern etwas schief geht.  Die Gemeinnützigkeit und Steuernachzahlungen  stehen auf dem Spiel, wenn die immer umfangreicheren rechtlichen Vorschriften nicht genauestens erfüllt werden. Auch die GEMA ist dabei: Jede Musikkapelle,  jedes Tambourcorps, jeder Discjockey muss auflisten und nachweisen, welche Lieder gespielt worden sind. Die Zeltgröße muss nach qm vermessen und  Zuschauerzahlen müssen registriert werden, damit die  Ordnung ihre Richtigkeit hat.  Oft stellt man sich  die Universalfrage!  Wat soll dä Käu? (Was soll der Quatsch?)

Wer meint, einfach nur ein Plakat oder eine Broschüre drucken zu können, der irrt. Alles braucht seine Genehmigung und auch hier muss aufgepasst werden! Jeder Beitrag und jedes Bild muss überprüft  und ggf. gemeldet werden. Sonst schlägt die Künstlersozialkasse zu, die auch ihre Hand nach dem Obolus ausstreckt.  Da hilft nur:  Wat wellste  maache? ( Füg Dich in Dein Schicksal)

In den Vereinstreffen tauchen die Verantwortlichen inzwischen fast regelmäßig mit neuen Hiobsbotschaften auf: ( Sei offen für Neuerungen!)  Et bliev nix wie et wor.  Aber was soll man sagen?Auch wenn das rheinische Grundgesetz sagt ( Alle Menschen sind gleich)   Jede Jeck es anders so schallt es nicht immer zustimmend zurück: Kenne mer nit, bruuche mer nit, fott domett (Sei kritisch, wenn Neuerungen überhand nehmen!)lautet die Antwort. Das mag stimmen, vereinfacht aber nicht die Sachlage.  

Wenn die Schützenvereine also jetzt Ihr Schützenfest feiern,  haben Sie es sich wirklich verdient. Alle Hürden und Bedenken wurden überwunden um diese Tage genießen zu können, ganz nach dem rheinischen Motto: Et kütt wie et kütt. ( Hab keine Angst vor der Zukunft!)

 Rene Krombholz

 

 

 

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