Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9881 - letzte Aktualisierung: Sonntag 07.04.2024

Martinszüge

Der Landtag NRW nimmt Stellung


Martinszüge werden auch künftig durch die Polizei geschützt  Berichterstattung in der Rheinischen Post vom 27.09.2014

Die in der Sache unzutreffende Berichterstattung von vorletztem Samstag unter dem Titel „Minister streicht St. Martin den Polizeischutz" hat zu großer Verärgerung und Verunsicherung bei den betroffenen Vereinen und Verbänden geführt.  Da ich als Landtagsabgeordnete in den letzten Tagen angesprochen wurde, möchte ich Sie mit diesem Schreiben gerne über den tatsächlichen Sachverhalt informieren.

Die Berichterstattung geht auf eine sogenannte  „Kleine Anfrage" eines FDP Landtagsabgeordne-ten vom 23.06.2014 zum Thema „Schützenumzüge sowie Sport- und Kulturveranstaltungen im Kreis Minden-Lübecke" zurück. In seiner Anfrage nahm der Landtagsabgeordnete Bezug auf einen Erlass des Innenministeriums vom 6. März 2014 der den Titel trägt „Einsatz von Polizei im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Schutz der Verkehrsinfrastruktur". Der Abgeordnete wollte wissen, ob dieser Erlass Auswirkungen auf den Polizeischutz bei Umzügen habe.

Herr Innenminister Jäger hat am 22.7.2014 darauf geantwortet und auf die geltende Rechtslage zur Begleitung von Brauchtumsveranstaltungen durch die Polizei hingewiesen. Danach sind alle Veranstaltungen, die im Sinne des § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (STVO) Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen (z.B. Schützen- und Karnevalsumzüge, Martinsumzüge und Sportveranstaltungen) erlaubnispflichtig. Sie sind durch den Veranstalter so zu planen und durchzuführen, dass die Sicherheit und Ordnung des allgemeinen Verkehrs möglichst nicht beeinträchtigt wird.

Die Straßenverkehrsbehörde als zuständige Erlaubnisbehörde ordnet nach Durchführung eines Anhörungsverfahrens alle erforderlichen Maßnahmen wie Sperrungen o.ä. und Auflagen, wie beispielsweise den Einsatz von Ordnern, an. Sofern im Einzelnen diese Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, werden polizeiliche Maßnahmen für die Verkehrsregelung umgesetzt. Bei den traditionellen Martinszügen begleiten nach Bedarf und Situation Streifenwagen, Kradfahrer oder Bezirksbeamte die Umzüge im ganzen Rheinland. Das wird sich auch nicht ändern, denn gerade bei den Martinszügen sind besonders schutzbedürftige Personen wie Kinder und Jugendliche mit ihren Laternen auf den Straßen unterwegs.

Der Minister selbst hat zur Klarstellung die Berichterstattung der Rheinischen Post als „definitiv falsch" bezeichnet und diese unmittelbar am folgenden Montag, 29.9.2014, richtiggestellt. (vgl. Presseartikel im General- Anzeiger „Polizei schützt Martinsumzüge auch künftig. Innenminister Jäger dementiert Berichte").

Gestatten Sie mir abschließend die Anmerkung, dass es schon befremdlich ist, dass die Stellungnahme des Innenministers vom 22.07.2014 jetzt den Weg in die Medien gefunden hat. Auch bin ich erstaunt, wie in Presseartikeln unzutreffende Sachverhalte wiedergeben werden. Leider prägen sie damit häufig die öffentliche Meinung und lösen Verunsicherung und Betroffenheit bei den vielen ehrenamtlich Tätigen aus.

Ich hoffe, dass mein Schreiben nun zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen konnte. Gerne stehe ich für Rückfragen jeglicher Art zur Verfügung.
Mit den besten Wünschen für ein stimmungsvolles und gelungenes Martinsfest verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Marion Warden MdL

Landtag NRW