Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9881 - letzte Aktualisierung: Sonntag 07.04.2024

Sicherheitskonzepte???

Gleiches Recht für Alle?


Für Großveranstaltungen gelten seit der Love Parade 2010 und der damit verbundene Katastrophe verpflichtende und deutlich verschärfte Sicherheitsbestimmungen für die Veranstalter.

Als Großveranstaltungen gelten bereits auch Veranstaltungen in denen vorhersehbar ist, dass sich mehr als 5.000 Menschen zeitgleich auf dem Veranstaltungsgelände befinden werden. Bei der, von den Düsseldorfer Schützen organisierten, größten Kirmes am Rhein ist dieses beispielsweise so.

Hier werden neben Sicherheitsdiensten auch Rettungskräfte, Feuerwehr, gekennzeichnete Fluchtwege, Notbeleuchtung und vieles mehr gefordert. Die Sicherheit in den Zelten ist dann noch ein ganz besonderes Thema, es darf nur eine begrenzte Personenzahl pro Quadratmeter eingelassen werden, Tische oder Bänke müssen mindestens 2 m Abstand von den Zeltwänden haben und vieles mehr. Auflagen die den Zeltbetreibern. Aufgrund der entstehenden hohen Kosten, große Probleme bereiten. Auch im Karneval sieht es ähnlich aus: im Rosenmontagszug muss jeder Wagen von mindestens 4 Ordnern begleitet werden!

Soweit das Brauchtum. Wer allerdings Großveranstaltungen der Städte besucht, wird merken: hier gelten diese Sicherheitsbestimmungen irgendwie nur in veränderter Form.

Aktuell beim Japantag 2015 quetschten sich Menschenmassen durch die engen Gassen in der Altstadt, … Fluchtwege? Weit gefehlt, geschweige denn gekennzeichnet.
Das Aufgebot an Polizei, Security und Rettungskräften dürfte, im Vergleich zu Brauchtumsveranstaltungen und in dortigen Erfordernissen, deutlich geringer gewesen sein.

Dieses war bereits beim ersten Fischmarkt Anfang Mai am Düsseldorfer Rheinufer so!
Auch hier war es für viele Menschen unfassbar, das die sonst geforderten Sicherheitsauflagen und Bestimmungen, hier offensichtlich keine Anwendung fanden.
Persönlich frage ich mich, warum Brauchtumsveranstaltungen hier deutlich schärfer begutachtet und reglementiert werden.
Die Begründung "Alkohol im Spiel" trifft nämlich auf vorgenannte Events ebenso zu. In der Düsseldorfer Altstadt floß das Bier beim zeitgleichen Pokalfinale in Strömen und auch am Fischmarkt sind die Bierpavillions dicht umlagert....

enge