Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9881 - letzte Aktualisierung: Dienstag 26.12.2023

Vereine und moderne Raubritter

Für Vereine aller Art und deren Mitglieder hat sich vielfach unbemerkt in den letzten Monaten einiges geändert.


Das Wissen hierüber ist wichtig, denn Unkenntnis schützt vor Strafe nicht – wie ein altes Sprichwort besagt.
Empfindliche Strafen, Geldbußen und Nachzahlungen von zigtausenden von €uros scheinen inzwischen fast zur Normalität zu werden. Der Staat hat nicht mehr genug Geld zur Verfügung. Also muss Geld her!

FINANZAMT
An erster Stelle wäre hier das Finanzamt zu nennen welches in den letzten Monaten Vereine mit Argusaugen unter die Lupe nimmt. Egal ob Garten, Sport, oder Schützenverein, es sind etliche die hier neuerdings sehr schmerzhafte Erfahrungen gemacht oder sich blutige Nasen geholt haben !!!

Schützenvereine beispielsweise bestehen oftmals aus einzelnen Kompanien mit separat geführten Kassen. Eine für das Tambourcorps, für die Amazonen, die Kompanie, den Hauptverein. Finanzämter sehen dieses als Einheit, als eine einzige große Kasse. Genau hier wird es brandgefährlich !
Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden oder Zuschüsse sind steuerfrei.
Einnahmen aus Bewirtung ( Biwak, Straßen- oder Gartenfest) aus Werbung, Anzeigen in der Vereinszeitung oder Festen und Veranstaltungen sind umsatzsteuerpflichtig sobald die Summe von 17.500 €uro überschritten wird. (Umsatz, pro Jahr)

Besonders heikel können die Einnahmen sein wenn es sich bei dem Verein um einen e.V. (eingetragener Verein) handelt der die Merkmale der Gemeinnützigkeit besitzt. Um beim Beispiel Schützenverein zu bleiben: der Fanfarenzug welcher ein Biwak oder eine Tombola veranstaltet um mit den erzielten Einnahmen eine Reise oder ein Jubiläum zu finanzieren ist für das Finanzamt Grund genug dem gesamten Verein die Gemeinnützigkeit zu entziehen !
Um dann natürlich auch die Steuern (plus Strafe) nachzufordern. Übrigens bis zu 10 Jahre rückwirkend. Nicht zu vergessen: das Finanzamt hat Polizei ähnliche Rechte: plötzliche unangemeldete Besuche (Steuerfahndung) Beschlagnahme von Unterlagen, mehrmonatige Überprüfungen, das sind keine Utopie sondern in jüngster Vergangenheit leider Realität in benachbarten Städten und Vereinen.

Ach ja, noch etwas: Sie verpflichten einen Künstler aus dem benachbarten Ausland? Dann sollten sie wissen dass dieser bei Auftritten hier in der BRD steuerpflichtig wird. Sie haben von der Gage 20 % einzubehalten und an das Finanzamt zu überweisen. Dafür sind Sie verantwortlich, und nicht etwas der Künstler! (§ 50a Einkommensteuergesetz) Passiert das nicht gibt es kein Pardon, Nachzahlung und Strafe sind die Folge!

ABGABEPFLICHTEN

Für Vereine jeglicher Art gibt es immer mehr gesetzliche Abgabepflichten !!!
In allen Vereinen wird gefeiert. Egal ob Garten, - Sport-, Karneval,- oder Schützenverein. Bei jeder Feier ist Musik im Spiel, und immer dann hält auch die Gema ihre Hand auf.

Gema
Alle musikalischen Aufführungen z.B. im Rahmen des Königsballs, von Schützenumzügen oder auch nur zur Untermalung im Festzelt sind gegen über der GEMA zu vergüten. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich dabei nach verschiedenen Faktoren. Bei Schützenumzügen wird für alle teilnehmenden Kapellen eine Pauschale erhoben. Bei anderen Veranstaltungen sind andere Faktoren wie die Größe des Veranstaltungsraumes oder die Höhe des Eintrittsgeldes bestimmend.

Der Bilker Verein hat mit der GEMA einen Pauschalvertrag geschlossen in denen die angemeldeten Kompanieveranstaltungen einbezogen sind.

Die GEMA hat Kontrolleure unterwegs. Entdecken Diese eine nicht -angemeldete Veranstaltung wird für mehrere Jahre rückwirkend recherchiert und dann verlangt die Gema zusätzlich zu den normalen Vergütungen einen Strafzuschlag von 100%.
Viele Vereine haben mit der Gema Pauschalverträge vereinbart welche die Wiedergabe von Musik zum Inhalt haben. Auch hier heißt es aufgepasst: die Wiedergabe von Bild (TV) spielt sich in einer gänzlich anderen Beitragskategorie ab. Es reicht wenn Kontrolleure einen Bildschirm im Veranstaltungsraum entdecken… und der muß noch nicht einmal eingeschaltet sein!

GVL
Unbekannter als die Gema ist die GVL, die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten. Wird bei einer Veranstaltung keine Live-Musik gespielt sondern Tonträger genutzt ist die GVL zu entrichten, und zwar bei der Benutzung gekaufter Tonträger mit einer Vergütung von 20% des Gema-Satzes. Werden allerdings selbstgebrannte CDs oder Festplatte genutzt sogar mit 80% des Gema- Satzes. Und dies leider nicht anstelle, sondern zusätzlich zu der bereits an die Gema zu zahlenden Vergütung

Künstler Sozialkasse
Vielfach noch unbekannt, ist die Künstlersozialkasse – eine Art Rentenversicherung für Künstler.
Verpflichtet ein Verein einen Künstler hat dieser entsprechende Meldung an die Künstlersozialkasse abzugeben und die Künstlersozialabgabe zu entrichten.

Die Rechnungen und Quittungen, die zur Auszahlung der Honorare an die selbstständigen Künstler geführt haben, sind für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzubewahren. Grundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler gezahlten Entgelte. Hierzu zählen auch alle Auslagen und Nebenkosten wie Fahrtkosten oder Spesen Von dieser Summe ist dann ein Abgabesatz in Höhe von 4,9% an die Künstlersozialkasse abzuführen.

Drei, vier Künstler pro Jahr, die Kosten sind nicht gravierend – sollte man meinen. Wenn da nicht die Tatsache wäre das diese Institution auch Mitglieder von Fanfarenzügen oder Tambourcorps als Künstler betrachtet. Diese werden zwar niemals in den Genuss einer Leistung aus dieser Kasse kommen, - trotzdem sind Beiträge zu entrichten. Fatal für Karnevals-, oder Schützenvereine die bekanntlich öffentliche Umzüge mit vielen Musikzügen veranstalten.

Hier fängt es an etwas komplizierter zu werden: sind die einzelnen Musikzüge ein e.V. dann braucht der Veranstalter keine Abgaben zu entrichten. Ist ein einziger der Musikzüge im Festzug kein e.V. werden Beiträge fällig – dann aber für alle Kapellen!

Bis zu drei Veranstaltungen pro Jahr sind frei, aber Vorsicht: es zählt z.B. jeder einzelne Tag im Karneval oder bei Schützenfesten, auch jede kleine Veranstaltung. Wird diese Zahl überschritten ist zu zahlen, nicht ab der vierten Veranstaltung sondern gleich für alle.

Nicht nur das: ein Augenmerk gilt auch den Vereinszeitungen! Sind Texte und Fotos enthalten die bezahlt wurden? Dann ist auch dieses eine künstlerische Tätigkeit und kann kostenpflichtig werden.
Und aufgepasst !!! Die Künstler Sozialkasse ist eine Behörde mit polizeilichen Befugnissen, das bedeutet unangemeldete Kontrollen, Beschlagnahme von Unterlagen und ähnliches sind möglich. Zudem können nicht entrichtete Beiträge über mehrere Jahre rückwirkend gefordert werden, plus Strafe natürlich!


Mit Gesetzen und Vorschriften kamen früher eher nur die Vereinsvorstände in Berührung. Auch das ist anders geworden. Besonders heftig hat es die Schützenvereine erwischt. Nach den Schüssen von Erfurt waren die „Schuldigen“ in Form von Schützenvereinen schnell gefunden, schließlich gehörte der Amokschütze einem solchen Verein an. (Anders herum hätte der Staat Versäumnisse in der Jugendarbeit einsehen müssen…..) Das Waffenrecht wurde novelliert und wird seitdem auch recht streng gehandhabt.

Schießsport
Jedes Schießen auf einem Schießstand muss zwingend von einem Schießwart beaufsichtigt werden. Achtung: dieser muss die Waffensachkundeprüfung abgelegt haben und dieses nachweisen können. Diese Aufsichtsperson muss am Schießstand von Außen deutlich sichtbar mit Namen erkennbar angegeben sein. Diese Aufsichtsperson darf auch nicht selber schießen !!!
Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldstrafen von für die Beteiligten aber auch für die Betreiber des Standes, auch ist eine Standschließung die Folge.

Schießsport mit Jugendlichen
Nehmen an dem Schießwettbewerb Jugendliche im Alter zwischen 12 und 18 Jahren teil muss zusätzlich zu der vorgenannten Schießaufsicht ein Schießwart mit Jugendbasislizenz anwesend sein.
Dieser muss sich nicht um den Schießbetrieb kümmern, nicht einmal direkt am Stand sein. Sollten allerdings Unstimmigkeiten zwischen Schießaufsicht und dem / der Jugendlichen auftreten so ist der Verantwortliche mit Jugendbasislizenz sofort zur Klärung heranzuziehen.
Die Jugendbasislizenz erhält
• wer die Waffensachkundeprüfung nachweisen kann und
• zusätzlich ein zweitägiges Seminar in Kinder und Jugendpädagogik beim Rheinischen Schützenbund absolviert hat.

Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldstrafen von für die Beteiligten aber auch für die Betreiber des Standes, auch ist eine Standschließung die Folge.

Nichtraucherschutz
Mit Deutscher Gründlichkeit wird auch diese Neuerung gehandhabt. Karnevalisten, Schützen aber auch andere Vereine nutzen Schulhöfe oder öffentliche Plätze (teilweise in Nähe oder Nachbarschaft von Spielplätzen) für Biwaks oder Veranstaltungen. Vorsicht: oftmals / bei Schulhöfen immer herrscht grundsätzlich Rauchverbot! Die Nichteinhaltung kann unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.

Anmerkung des Verfassers:
Es mutet seltsam an wie hier mit Vereinen und deren Menschen umgegangen wird. Aus vielen notwendigen Bereichen hat der Staat sich zurückgezogen und Vereine haben diese Aufgaben übernommen. Altenpflege, Jugendbetreuung, Nachwuchsarbeit, soziales Engagement. Ehrenamtlich bringt man sich ein, arbeitet viel und auch gut!

Jetzt werden diesen Vereinen dicke Knüppel zwischen die Beine geworfen. Während öffentlich lamentiert wird das es nicht genügend Steuerfahnder gibt um die Lichtenstein-Affäre gänzlich zu klären und man Steuersünder die Millionen hinterzogen haben laufen lassen muss beschäftigen sich Steuerbeamte über Monate hinweg mit einen Schützenverein..?!

Nicht weil hier mutwillig Steuern hinterzogen worden sind sondern um Fehler zu finden und dann zu fordern und zu strafen. Die Vorstände der Vereine sind schließlich in der Verantwortung...!

Schade das hier Millionenbetrüger und ehrenamtlich Tätige die unwissentlich einen Fehler gemacht haben in einen Topf geworfen werden. Unter solchen Umständen wird es verständlich wenn niemand mehr Verantwortung in Vereinen übernehmen will.


Rene Krombholz
webmaster schuetzenwesen.eu

Weitere Informationen zum Thema Finanzen und Vereine finden sich auf der Website Vereinsbesteuerung.info von Finanzwirt Klaus Wäch