Recht - Gesetz - Infos
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Verschärfungen im Waffenrecht
23.06.2009 – Nachdem am Montag vergangener Woche eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses zu den geplanten Änderungen im Waffenrecht stattgefunden hatte, beschloss der Bundestag die vorgesehenen Regelungen ohne jede Änderung am 18. Juni 2009.
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Neue waffenrechtliche Regelungen
Das Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes, das in Artikel 3 die Änderungen des Waffengesetzes enthält, ist am 24.Juli 2009 im Bundesgesetzblatt Nr. 44 (I S. 2062) veröffentlicht worden. Die waffenrechtlichen Regelungen treten gemäß Artikel 5 Abs. 2 am Samstag, dem 25.Juli 2009, in Kraft.
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Kontrolle der Waffenaufbewahrung
Nach der am 25. Juli 2009 in Kraft getretenen Neuregelung des Waffengesetzes hat der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition der zuständigen Behörde die zur sichereren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen (§ 36 Abs. 3 Satz 1 Waffengesetz).
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Waffenbesitzsteuer rechtswidrig, unverhältnismäßig und willkürlich
27.07.2010 – Die Waffenbesitzsteuer, die nicht nur die Stadt Stuttgart einführen will, ist rechtswidrig, unverhältnismäßig und willkürlich. Dies ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens von Professor Johannes Dietlein von der Universität Düsseldorf, das der Deutsche Schützenbund gemeinsam mit dem Forum Waffenrecht und dem Deutschen Jagdschutzverband (DJV) in Auftrag gegeben hat. Das Gutachten wurde gestern Nachmittag auf einer Pressekonferenz, an der DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim (Foto links) teilnahm, im Hause des DJV in Bonn vorgestellt.