https://www.malaysiawiki.com/ Schützenwesen - Rene Krombholz
Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9881 - letzte Aktualisierung: Donnerstag 10.10.2024
Sonntag, 10 März 2013 15:28

Hochachtung

Ansprache von Brudermeister Heinz Sudhoff zum Auftakt des 57. Bundesköniginnentag in Verl

Sonntag, 10 März 2013 15:24

Ellikom gewinnt LDS

Nachdem die Schützengilden St. Harlindis & Relindis aus Ellikom

Sonntag, 10 März 2013 15:22

Lied der Marktenderin

Lied der Marketenderin von Heinrich Heine

Sonntag, 10 März 2013 15:20

Schützenfrauen heute

In Deutschland sind Frauen in den Schützenvereinen bis heute

Sonntag, 10 März 2013 15:19

DAS LDS

Der Gedanke eine Schützenfestes nur für die Frauen

Sonntag, 10 März 2013 15:16

Schützenfrauen historisch

Mitglieder in den Schützenvereinen verteidigen ihre männliche Domaine oftmals mit der Begründung, Schützenvereine seien immer schon rein männlich gewesen.

Sonntag, 10 März 2013 14:56

Verschärfungen im Waffenrecht

23.06.2009 – Nachdem am Montag vergangener Woche eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses zu den geplanten Änderungen im Waffenrecht stattgefunden hatte, beschloss der Bundestag die vorgesehenen Regelungen ohne jede Änderung am 18. Juni 2009.

Sonntag, 10 März 2013 14:54

Neue waffenrechtliche Regelungen

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes, das in Artikel 3 die Änderungen des Waffengesetzes enthält, ist am 24.Juli 2009 im Bundesgesetzblatt Nr. 44 (I S. 2062) veröffentlicht worden. Die waffenrechtlichen Regelungen treten gemäß Artikel 5 Abs. 2 am Samstag, dem 25.Juli 2009, in Kraft.

Sonntag, 10 März 2013 14:52

Die neuen Gesetze

Gesetze und Informationen zum neuen Waffenrecht

Sonntag, 10 März 2013 14:50

Kontrolle der Waffenaufbewahrung

Nach der am 25. Juli 2009 in Kraft getretenen Neuregelung des Waffengesetzes hat der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition der zuständigen Behörde die zur sichereren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen (§ 36 Abs. 3 Satz 1 Waffengesetz).

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